Liebe Bikerinnen und Biker,
Wir werden fast täglich per E-Mail gefragt, welche Umbauten am Motorrad legal sind und was alles möglich ist. Generell ist es so: In der Schweiz kann über Einzelabnahmen beim DTC oder FAKT fast alles eingetragen bzw. legal geprüft werden, wenn das entsprechende Budget vorhanden ist für solche Prüfungen. Bitte unterschätze aber den Kostenaufwand nicht: Einzelabnahmen können schnell in den fünfstelligen Franken-Bereich kommen.
Können wir selber DTC- und FAKT Gutachten sowie Eignungserklärungen erstellen??
Das FAKT, das DTC und METAS (nur bestimmte Prüfungen) sind in der Schweiz die eizigen anerkannten Prüfstellen welche Prüfberichte erstellen und Gutachten ausstellen dürfen für Rahmenumbauten etc. Man könnte sagen diese Stellen sind der schweizerische TÜV. Wir werden immer wieder gefragt ob wir DTC Gutachten oder Prüfberichte für bestimmte Bikes für Rahmenumbauten und Abänderungen ausstellen könne die nach ASA 2B Richtlinien mit dem vermerk "Nachweis APS" aufgeführt sind. Dies können wir dann natürlich nicht, wir sind keine APS Prüfstelle. Sollte kein bestehendes Seriengutachten zum gewünschten Umbau bzw. zu dem Bike verfügbar sein (DTC oder FAKT bitte direkt Anfragen) so müsste dies neu erstellt/geprüft werden. Man kann dann eine Einzelprüfung machen nur für sein Bike/Umbau oder ein sogenanntes Seriengutachten wo der Eigentümer des Prüfberichtes diese dann im Prinzip in unbegrenzter Anzahl vertreiben darf. Das sind die Gutachtentypen wo wir dann auch im Shop vertreiben. Solche Gutachten sind teilweise immens teuer und der Aufwand zum DTC oder FAKT fahren mit dem abgeänderten Rahmen oder dem Bike dass dann oft dort gelassen werden muss und an einem anderen Tag oder teils erst nach Wochen wider abgeholt ist für uns viel zu hoch und von den Kunden ist unser Aufwand kaum bezahlbar. Weshalb wir solche Dienste nicht anbieten. Wenn es kein bestehendes Seriengutachten gibt und der Kunde gerne aber diesen bestimmten Umbau prüfen möchte muss er sich da selber darum bemühen. Eignungserklärungen für Federbeine oder Fussrastenanlagen, Lenker, Auspuffanalgen usw. sind da eine andere Geschichte, die werden auf der Basis eines bereits bestehenden Herstellergutachtens, meistens einer ABE erstellt und wir als Importeur bestätigen das dies Gutachten die Schweizer Gesetzgebung erfüllt. Alles klar?? Ansonsten gerne Fragen über den Blog, so haben alle anderen auch was davon
ASA 2b-Richtlinien
Was für gläubige Menschen die Bibel ist, sind für uns Biker die sogenannten ASA 2b-Richtlinien. In dieser von der Vereinigung der Strassenverkehrsämter zur Verfügung gestellten "Biker-Bibel" findet Ihr alle wichtigen Informationen. Obwohl darin alles aufgeführt ist, sind doch einige Passagen für den Laien nicht ganz verständlich. Aus diesem Grund gehen wir auf die einzelnen Bereiche nachfolgend ein.
Abänderungen an der Bremsanlage
Da die Bremsanlage ein sehr sicherheitsrelevantes Bauteil deines Motorrades ist, sind die erlaubten Abänderungen sehr streng reguliert und erfordern in den meisten Fällen eine Einzelabnahme beim DTC in Vauffelin.
- Ersatz der Bremsscheiben: Ist erlaubt, solange Bauart (einteilig oder mehrteilig, geschlitzt oder gelocht, Anzahl Löcher und deren Anordnung) exakt dem originalen Bauteil entsprechen. Das heisst also du kannst z. B. eine Bremsscheibe von Brembo verbauen, solange alles (und wir meinen wirklich alles) mit dem originalen Bauteil übereinstimmt. Ansonsten muss Grundsätzliche eine CH-Eignungserklärung des Importeurs auf Basis der Herstellerseitigen ABE vorliegen.
- Umbau auf geschlitzte / grössere Bremsscheiben: Ist auch erlaubt, jedoch muss ein Gutachten vom DTC oder FAKT vorgelegt werden bei welchem die Bremswirkungsmessung bescheinigt wird und so ei Gutachten kostet ca. 4'000 CHF exkl. MwSt.
- Anderer Bremszylinder am Lenker: Ist erlaubt und erfordert im Prinzip kein Gutachten, solange die Bauart (axial / radial, Kolbendurchmesser) dem des originalen entspricht. Da dis aber kaum nachgeprüft werden kann verlangen viele MFK Prüfexperten jedoch eine CH-Eignungserklärung des Importeurs auf Basis einer Herstellerseitigen ABE.
- Stahlflex-Bremsleitungen: Kannst du abändern und erfordert keinerlei Gutachten (findest du im Shop z. B. hier) Ausnahme ist wenn wenn dein Bike über ein ABS System verfügt, dann müssen die Leitungen mit einer Hersteller Bescheinigung eingetragen werden. Dise liefern wir bei den bei unseren Leitungen im Shop wenn nicht anderes gekennzeichnet selbstverständlich mit.
Lenkeinrichtung
- Austauschen des Lenkers: Das Austauschen des Lenkers erfordert eine CH-Eignungserklärung des Importeurs, dass der Lenker für dein Motorrad geeignet ist und sämtlichen geltenden Gesetze und Auflagen bezüglich Freigängigkeit und Festigkeit den Anforderungen in der Schweiz entsprechen. Selbstverständlich kannst du bei uns im Shop entsprechende Lenker mit CH-Eignungserklärung beziehen. Wichtig: Falls du die Kabel innerhalb des Lenkers durchführen willst, musst du dich an die Angaben auf dem Gutachten halten. Ansonsten entfällt die Zulassung. Die wenigsten Lenker haben eine Freigabe um Löcher für Zuleitungen zu bohren.
- Gabelbrücke aus dem Zubehör: Die Gabelbrücke kann wenn keine CH-Eignungserklärung oder ein bestehendes FAKT oder DTC Seriengutachten verfügbar ist nur via Einzelabnahme beim DTC oder FAKT und anschliessender MFK Prüfung mit Eintragung legal ausgetauscht werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 6'500 CHF für so eine Einzelprüfung.
- Rückspiegel: Du kannst selbstverständlich die Spiegel deines Motorrads austauschen. Dabei musst du beachten, dass der Spiegel über ein entsprechendes E-Zeichen verfügt oder seine Spiegelfläche mindestens 50cm2 aufweist. Eine Eintragung bzw. ein Gutachten für Spiegel ist nicht nötig. Für Motorräder, welche vor dem 14. Januar 2017 eignelöst wurden, reicht ein Spiegel mit einer Grösse von 50cm2. ( EURO3 Norm) Alle Motorräder, welche später eingelöst wurden, brauchen zwingend zwei Spiegel mit der Grösse von 69cm2.(Euro4 Norm).
Beleuchtung
- Scheinwerferumbau: Das Austauschen der Beleuchtungseinrichtung ist gemäss ASA 2b erlaubt. Du musst lediglich darauf achten, dass die verbauten Teile über eine entsprechendes E-Prüfung aufweisen (gilt sowohl für Rücklicht, Bremslicht als auch Blinker). Ein zusätzliches Gitter oder eine Fadenkreuz etc. vor dem Scheinwerferglas ist hingegen nur erlaubt wenn in der EG Gesamtgenehmigung des Motorrades vorhanden. E-geprüfte Leuchtartikel müssen nicht eingetragen bzw. geprüft werden.
- Blinkerumbau: Du kannst die Blinker durch Zubehörteile austauschen. Auch hier muss wieder ein E-Prüfung bzw. E-Kennzeichnung vorhanden sein. Ausserdem musst du Mindestabstände vorne (24 cm) sowie hinten (18 cm) zwischen den Blinkern einhalten. Bei allen Bikes, welche vor 2013 zugelassen wurden, sind übrigens Blinker nicht obligatorisch. Wir empfehlen euch aber aus Sicherheits- und Bequemlichkeitsgründen auf jeden Fall Blinker zu verwenden.
Reifen, Felgen, Achsen, Stossdämpfer
- Reifen: Du kannst die Reifen deines Motorrads selbstverständlich austauschen. Wichtig dabei ist, dass der Abrollumfang sich nicht mehr als 8 % verändert. Ausserdem musst du auf den korrekten Speed-Index achten (kannst du der Typengenehmigung deines Motorrads entnehmen). Auch grobstollige Cross- und Enduro Reifen sind legal, obwohl der Speed-Index meistens nicht eingehalten wird. Gemäss Gesetz müssen diese Reifen aber nur einen Index von 130 km/h erfüllen (sind oft mit M+S gekennzeichnet). Radial und Diagonal Bauweise der reifen dürfen nicht gemischt werden auf einem Motorrad. Grundsätzlich dürfen in der Schweiz auch unterschiedliche Marken/Modelle von reifen auf er Vorder- Hinterachse gemischt werden.
- Felgen: Die Felgen deines Motorrads können z. B. durch Zubehörteile von renommierten Herstellern ausgetauscht werden. Wichtig: Du brauchst eine CH-Eignungserklärung eines Schweizer Importeurs. Das Gutachten muss die Festigkeit des Rades bescheinigen. Ausländische Gutachten werden nicht akzeptiert. Dabei muss die Freigängigkeit jederzeit gewährleistet sein (auch mit voll beladenem Motorrad)
- Federbein: Die originalen Federbeine können ausgetauscht werden. Auch hier brauchst du eine CH-Eignungserklärung und musst dein Motorrad anschliessend auf der MFK vorführen und das Federbein eintragen. Wir sind CH-Vertriebspartner von YSS und Wilbers - frag uns einfach, wenn du ein neue/s Federbein/e benötigst. Die Höher- oder Tieferlegung darf 3cm nicht überschreiten, ansonsten ist beim DTC oder FAKT eine Fahrdynamik-Messung nötig, welche ca. 3'500 CHF exkl. MwSt kostet.
Abänderungen am Rahmen:
- Schweissen, Schneiden, Bohren: Für uns Customizer wohl der wichtigste Punkt: Abänderungen am Rahmen! Ein Motorrad sieht häufig erst wirklich gut aus, wenn z. B. das Heck gekürzt oder andersweitig abgeändert wird. Gemäss ASA 2B Richtlinien sind sämtlich Abänderungen, wie bohren, schleifen, flexen und wärmebehandeln am Rahmen strengstens untersagt. Häufig vergessen die Umbauer, dass diese Abänderungen IMMER eine Festigkeitsprüfung vom DTC oder FAKT erfordern. Eine anschliessende MFK Prüfung mit Eintragung ist dann ebenfalls erforderlich. Die Kosten hierfür belaufen sich schnell mal auf 1300CHF bis 7'000 CHF exkl. MwSt. Wir empfehlen euch wenn ihr Abänderungen am Rahmen, Schwinge etc. ausführen wollt diese arbeiten vorgängig mit eurem MFK Experten besprecht, er hat das letzte Wort wenn es dann um die Abnahme und Eintragung geht. Wir bieten im Shop eine grosse Auswahl an bereits bestehenden DTC-Gutachten an. So sparst du dir viel Zeit, Geld und Nerven....
- Angeschraubte Heckteile: Angeschraubte Heckteile welche den Fahrer tragen sind nach ASA 2b Richtlinien als "tragend" auszulegen und somit Prüf- und Eintragungspflichtig. Es wird eine DTC oder FAKT Einzelprüfung benötigt mit einer Torsions/Festigkeitsprüfung (wenn für das Sitzgestell nicht bereits ein Seriengutachten vorhanden) diese kostet schnell mal ca. 5500CHF. Dieser Punkt ist zwingend zb. bei den Virago Monofederbeinmodellen wie XV500 SE oder XV 750/1000 SE bei eine Umbau zu beachten. Auch hier ist empfehlenswert im Zweifelsfalle mit deinem MFK Experten den geplanten Heckumbau vorgängig besprechen.
- Entfernen der Verkleidung: Du kannst die Verkleidung leider nicht einfach so entfernen, weil dies einen Einfluss aufs Geräuschpegel deines Motorrads hat. Als Folge musst du im Prinzip eine Geräuschmessung beim DTC oder FAKT machen lassen, welche ca. 560 CHF exkl. MwSt kostet. Bestehst du die Prüfung nicht, ist eine erneute Prüfung notwendig. Dabei bezahlst du immer je Versuch den vorher erwähnten Betrag. Selbstverständlich kriegst du bei uns für die BMW K75 und K100 Modelle aber entsprechende Gutachten die bestätigen, dass sich das Geräuschverhalten beim Entfernen der Verkleidung nicht verändert. Nicht jeder MFK Experte verlangt so ein Nachweis bzw. Gutachten, also vorgängig abklären.
- Sitzbank: Die Sitzbank benötigt keinerlei Gutachten und kannst du nach deinem Gusto entwerfen oder kaufen. Einzige Auflage ist dass sie stabil am Rahmen befestigt ist und über ein Haltesystem für den Sozius verfügt sowie Fussrasten und Trittbretter für den Sozius. Sollte dein Bike nach dem Umbau ein Einplätzer werden gemäss Fahrzeugausweis so sind die Soziusfussrasten zu entfernen
Emissionen, Auspuff, Luftfilter
- Sportluftfilter: Sind in der CH-leider illegal und können nur via Geräuschmessung beim DTC oder FAKT eingetragen werden ( siehe "Enfernen der Verkleidung"). Häufig ist jedoch das Ansauggeräusch mit solchen "Pilzluftfiltern" zu laut, so dass eine Eintragung nicht möglich ist.
- Austausch-Schalldämpfer: Du darfst die Auspuffanlage deines Bikes austauschen, benötigst aber eine CH-Eignungserklärung eines Schweizer Importeurs, diese wird es nur geben wenn der Auspuff oder di Auspuffanlage EG-ABE geprüft wurde. Ausländische Gutachten oder E-Zeichen ohne entsprechende Dokumente sind nicht ausreichend. Die CH-Eignungserklärung ist nur mitzuführen und muss nicht auf der MFK eingetragen bzw. vorgeführt werden. Möchtest du einen Auspuff- Auspuffanlage ohne entsprechende Zulassung montieren so ist das auch möglich mit einer DTC oder FAKT Geräuschmessung und anschliessender Abnahme/Eintragung durch die MFK. Weitere detaillierte Infos findest du im Blogbeitrag "Einzelabnahme / Geräuschmessung Auspuff in der Schweiz"