Motorrad-Umbau in der Schweiz - Was ist erlaubt?
- Geschrieben am
- Durch M. Roth
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Liebe Bikerinnen und Biker,
Wir werden fast täglich per E-Mail gefragt, welche Umbauten am Motorrad legal sind und was alles möglich ist. Generell ist es so: In der Schweiz kann über Einzelabnahmen beim DTC oder FAKT fast alles eingetragen bzw. legal geprüft werden, wenn das entsprechende Budget vorhanden ist für solche Prüfungen. Bitte unterschätze aber den Kostenaufwand nicht: Einzelabnahmen können schnell in den fünfstelligen Franken-Bereich kommen.
Können wir selber DTC- und FAKT Gutachten sowie Eignungserklärungen erstellen??
Das FAKT, das DTC und METAS (nur bestimmte Prüfungen) sind in der Schweiz die eizigen anerkannten Prüfstellen welche Prüfberichte erstellen und Gutachten ausstellen dürfen für Rahmenumbauten etc. Man könnte sagen diese Stellen sind der schweizerische TÜV. Wir werden immer wieder gefragt ob wir DTC Gutachten oder Prüfberichte für bestimmte Bikes für Rahmenumbauten und Abänderungen ausstellen könne die nach ASA 2B Richtlinien mit dem vermerk "Nachweis APS" aufgeführt sind. Dies können wir dann natürlich nicht, wir sind keine APS Prüfstelle. Sollte kein bestehendes Seriengutachten zum gewünschten Umbau bzw. zu dem Bike verfügbar sein (DTC oder FAKT bitte direkt Anfragen) so müsste dies neu erstellt/geprüft werden. Man kann dann eine Einzelprüfung machen nur für sein Bike/Umbau oder ein sogenanntes Seriengutachten wo der Eigentümer des Prüfberichtes diese dann im Prinzip in unbegrenzter Anzahl vertreiben darf. Das sind die Gutachtentypen wo wir dann auch im Shop vertreiben. Solche Gutachten sind teilweise immens teuer und der Aufwand zum DTC oder FAKT fahren mit dem abgeänderten Rahmen oder dem Bike dass dann oft dort gelassen werden muss und an einem anderen Tag oder teils erst nach Wochen wider abgeholt ist für uns viel zu hoch und von den Kunden ist unser Aufwand kaum bezahlbar. Weshalb wir solche Dienste nicht anbieten. Wenn es kein bestehendes Seriengutachten gibt und der Kunde gerne aber diesen bestimmten Umbau prüfen möchte muss er sich da selber darum bemühen. Eignungserklärungen für Federbeine oder Fussrastenanlagen, Lenker, Auspuffanalgen usw. sind da eine andere Geschichte, die werden auf der Basis eines bereits bestehenden Herstellergutachtens, meistens einer ABE erstellt und wir als Importeur bestätigen das dies Gutachten die Schweizer Gesetzgebung erfüllt. Alles klar?? Ansonsten gerne Fragen über den Blog, so haben alle anderen auch was davon
ASA 2b-Richtlinien
Was für gläubige Menschen die Bibel ist, sind für uns Biker die sogenannten ASA 2b-Richtlinien. In dieser von der Vereinigung der Strassenverkehrsämter zur Verfügung gestellten "Biker-Bibel" findet Ihr alle wichtigen Informationen. Obwohl darin alles aufgeführt ist, sind doch einige Passagen für den Laien nicht ganz verständlich. Aus diesem Grund gehen wir auf die einzelnen Bereiche nachfolgend ein.
Abänderungen an der Bremsanlage
Da die Bremsanlage ein sehr sicherheitsrelevantes Bauteil deines Motorrades ist, sind die erlaubten Abänderungen sehr streng reguliert und erfordern in den meisten Fällen eine Einzelabnahme beim DTC in Vauffelin.
- Ersatz der Bremsscheiben: Ist erlaubt, solange Bauart (einteilig oder mehrteilig, geschlitzt oder gelocht, Anzahl Löcher und deren Anordnung) exakt dem originalen Bauteil entsprechen. Das heisst also du kannst z. B. eine Bremsscheibe von Brembo verbauen, solange alles (und wir meinen wirklich alles) mit dem originalen Bauteil übereinstimmt. Ansonsten muss Grundsätzliche eine CH-Eignungserklärung des Importeurs auf Basis der Herstellerseitigen ABE vorliegen.
- Umbau auf geschlitzte / grössere Bremsscheiben: Ist auch erlaubt, jedoch muss ein Gutachten vom DTC oder FAKT vorgelegt werden bei welchem die Bremswirkungsmessung bescheinigt wird und so ei Gutachten kostet ca. 4'000 CHF exkl. MwSt.
- Anderer Bremszylinder am Lenker: Ist erlaubt und erfordert im Prinzip kein Gutachten, solange die Bauart (axial / radial, Kolbendurchmesser) dem des originalen entspricht. Da dis aber kaum nachgeprüft werden kann verlangen viele MFK Prüfexperten jedoch eine CH-Eignungserklärung des Importeurs auf Basis einer Herstellerseitigen ABE.
- Stahlflex-Bremsleitungen: Kannst du abändern und erfordert keinerlei Gutachten (findest du im Shop z. B. hier) Ausnahme ist wenn wenn dein Bike über ein ABS System verfügt, dann müssen die Leitungen mit einer Hersteller Bescheinigung eingetragen werden. Dise liefern wir bei den bei unseren Leitungen im Shop wenn nicht anderes gekennzeichnet selbstverständlich mit.
Lenkeinrichtung
- Austauschen des Lenkers: Das Austauschen des Lenkers erfordert eine CH-Eignungserklärung des Importeurs, dass der Lenker für dein Motorrad geeignet ist und sämtlichen geltenden Gesetze und Auflagen bezüglich Freigängigkeit und Festigkeit den Anforderungen in der Schweiz entsprechen. Selbstverständlich kannst du bei uns im Shop entsprechende Lenker mit CH-Eignungserklärung beziehen. Wichtig: Falls du die Kabel innerhalb des Lenkers durchführen willst, musst du dich an die Angaben auf dem Gutachten halten. Ansonsten entfällt die Zulassung. Die wenigsten Lenker haben eine Freigabe um Löcher für Zuleitungen zu bohren.
- Gabelbrücke aus dem Zubehör: Die Gabelbrücke kann wenn keine CH-Eignungserklärung oder ein bestehendes FAKT oder DTC Seriengutachten verfügbar ist nur via Einzelabnahme beim DTC oder FAKT und anschliessender MFK Prüfung mit Eintragung legal ausgetauscht werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 6'500 CHF für so eine Einzelprüfung.
- Rückspiegel: Du kannst selbstverständlich die Spiegel deines Motorrads austauschen. Dabei musst du beachten, dass der Spiegel über ein entsprechendes E-Zeichen verfügt oder seine Spiegelfläche mindestens 50cm2 aufweist. Eine Eintragung bzw. ein Gutachten für Spiegel ist nicht nötig. Für Motorräder, welche vor dem 14. Januar 2017 eignelöst wurden, reicht ein Spiegel mit einer Grösse von 50cm2. ( EURO3 Norm) Alle Motorräder, welche später eingelöst wurden, brauchen zwingend zwei Spiegel mit der Grösse von 69cm2.(Euro4 Norm).
Beleuchtung
- Scheinwerferumbau: Das Austauschen der Beleuchtungseinrichtung ist gemäss ASA 2b erlaubt. Du musst lediglich darauf achten, dass die verbauten Teile über eine entsprechendes E-Prüfung aufweisen (gilt sowohl für Rücklicht, Bremslicht als auch Blinker). Ein zusätzliches Gitter oder eine Fadenkreuz etc. vor dem Scheinwerferglas ist hingegen nur erlaubt wenn in der EG Gesamtgenehmigung des Motorrades vorhanden. E-geprüfte Leuchtartikel müssen nicht eingetragen bzw. geprüft werden.
- Blinkerumbau: Du kannst die Blinker durch Zubehörteile austauschen. Auch hier muss wieder ein E-Prüfung bzw. E-Kennzeichnung vorhanden sein. Ausserdem musst du Mindestabstände vorne (24 cm) sowie hinten (18 cm) zwischen den Blinkern einhalten. Bei allen Bikes, welche vor 2013 zugelassen wurden, sind übrigens Blinker nicht obligatorisch. Wir empfehlen euch aber aus Sicherheits- und Bequemlichkeitsgründen auf jeden Fall Blinker zu verwenden.
Reifen, Felgen, Achsen, Stossdämpfer
- Reifen: Du kannst die Reifen deines Motorrads selbstverständlich austauschen. Wichtig dabei ist, dass der Abrollumfang sich nicht mehr als 8 % verändert. Ausserdem musst du auf den korrekten Speed-Index achten (kannst du der Typengenehmigung deines Motorrads entnehmen). Auch grobstollige Cross- und Enduro Reifen sind legal, obwohl der Speed-Index meistens nicht eingehalten wird. Gemäss Gesetz müssen diese Reifen aber nur einen Index von 130 km/h erfüllen (sind oft mit M+S gekennzeichnet). Radial und Diagonal Bauweise der reifen dürfen nicht gemischt werden auf einem Motorrad. Grundsätzlich dürfen in der Schweiz auch unterschiedliche Marken/Modelle von reifen auf er Vorder- Hinterachse gemischt werden.
- Felgen: Die Felgen deines Motorrads können z. B. durch Zubehörteile von renommierten Herstellern ausgetauscht werden. Wichtig: Du brauchst eine CH-Eignungserklärung eines Schweizer Importeurs. Das Gutachten muss die Festigkeit des Rades bescheinigen. Ausländische Gutachten werden nicht akzeptiert. Dabei muss die Freigängigkeit jederzeit gewährleistet sein (auch mit voll beladenem Motorrad)
- Federbein: Die originalen Federbeine können ausgetauscht werden. Auch hier brauchst du eine CH-Eignungserklärung und musst dein Motorrad anschliessend auf der MFK vorführen und das Federbein eintragen. Wir sind CH-Vertriebspartner von YSS und Wilbers - frag uns einfach, wenn du ein neue/s Federbein/e benötigst. Die Höher- oder Tieferlegung darf 3cm nicht überschreiten, ansonsten ist beim DTC oder FAKT eine Fahrdynamik-Messung nötig, welche ca. 3'500 CHF exkl. MwSt kostet.
Abänderungen am Rahmen:
- Schweissen, Schneiden, Bohren: Für uns Customizer wohl der wichtigste Punkt: Abänderungen am Rahmen! Ein Motorrad sieht häufig erst wirklich gut aus, wenn z. B. das Heck gekürzt oder andersweitig abgeändert wird. Gemäss ASA 2B Richtlinien sind sämtlich Abänderungen, wie bohren, schleifen, flexen und wärmebehandeln am Rahmen strengstens untersagt. Häufig vergessen die Umbauer, dass diese Abänderungen IMMER eine Festigkeitsprüfung vom DTC oder FAKT erfordern. Eine anschliessende MFK Prüfung mit Eintragung ist dann ebenfalls erforderlich. Die Kosten hierfür belaufen sich schnell mal auf 1300CHF bis 7'000 CHF exkl. MwSt. Wir empfehlen euch wenn ihr Abänderungen am Rahmen, Schwinge etc. ausführen wollt diese arbeiten vorgängig mit eurem MFK Experten besprecht, er hat das letzte Wort wenn es dann um die Abnahme und Eintragung geht. Wir bieten im Shop eine grosse Auswahl an bereits bestehenden DTC-Gutachten an. So sparst du dir viel Zeit, Geld und Nerven....
- Angeschraubte Heckteile: Angeschraubte Heckteile welche den Fahrer tragen sind nach ASA 2b Richtlinien als "tragend" auszulegen und somit Prüf- und Eintragungspflichtig. Es wird eine DTC oder FAKT Einzelprüfung benötigt mit einer Torsions/Festigkeitsprüfung (wenn für das Sitzgestell nicht bereits ein Seriengutachten vorhanden) diese kostet schnell mal ca. 5500CHF. Dieser Punkt ist zwingend zb. bei den Virago Monofederbeinmodellen wie XV500 SE oder XV 750/1000 SE bei eine Umbau zu beachten. Auch hier ist empfehlenswert im Zweifelsfalle mit deinem MFK Experten den geplanten Heckumbau vorgängig besprechen.
- Entfernen der Verkleidung: Du kannst die Verkleidung leider nicht einfach so entfernen, weil dies einen Einfluss aufs Geräuschpegel deines Motorrads hat. Als Folge musst du im Prinzip eine Geräuschmessung beim DTC oder FAKT machen lassen, welche ca. 560 CHF exkl. MwSt kostet. Bestehst du die Prüfung nicht, ist eine erneute Prüfung notwendig. Dabei bezahlst du immer je Versuch den vorher erwähnten Betrag. Selbstverständlich kriegst du bei uns für die BMW K75 und K100 Modelle aber entsprechende Gutachten die bestätigen, dass sich das Geräuschverhalten beim Entfernen der Verkleidung nicht verändert. Nicht jeder MFK Experte verlangt so ein Nachweis bzw. Gutachten, also vorgängig abklären.
- Sitzbank: Die Sitzbank benötigt keinerlei Gutachten und kannst du nach deinem Gusto entwerfen oder kaufen. Einzige Auflage ist dass sie stabil am Rahmen befestigt ist und über ein Haltesystem für den Sozius verfügt sowie Fussrasten und Trittbretter für den Sozius. Sollte dein Bike nach dem Umbau ein Einplätzer werden gemäss Fahrzeugausweis so sind die Soziusfussrasten zu entfernen
Emissionen, Auspuff, Luftfilter
- Sportluftfilter: Sind in der CH-leider illegal und können nur via Geräuschmessung beim DTC oder FAKT eingetragen werden ( siehe "Enfernen der Verkleidung"). Häufig ist jedoch das Ansauggeräusch mit solchen "Pilzluftfiltern" zu laut, so dass eine Eintragung nicht möglich ist.
- Austausch-Schalldämpfer: Du darfst die Auspuffanlage deines Bikes austauschen, benötigst aber eine CH-Eignungserklärung eines Schweizer Importeurs, diese wird es nur geben wenn der Auspuff oder di Auspuffanlage EG-ABE geprüft wurde. Ausländische Gutachten oder E-Zeichen ohne entsprechende Dokumente sind nicht ausreichend. Die CH-Eignungserklärung ist nur mitzuführen und muss nicht auf der MFK eingetragen bzw. vorgeführt werden. Möchtest du einen Auspuff- Auspuffanlage ohne entsprechende Zulassung montieren so ist das auch möglich mit einer DTC oder FAKT Geräuschmessung und anschliessender Abnahme/Eintragung durch die MFK. Weitere detaillierte Infos findest du im Blogbeitrag "Einzelabnahme / Geräuschmessung Auspuff in der Schweiz"
Sali Boban, danke für Deine Frage. Bezüglich Carbonteilen ist es so, dass Du hier ein Gutachten benötigst. Ohne bekommst du wahrscheinlich Probleme. Auch das mit den Blinkern wird wohl nicht ganz einfach, da man Licht / Scheinwerfer nicht ohne weiteres als Blinker Zweckentfremden darf.
Lg Michi
Hallo, ich habe eine Yamah R6 RJ27 2017 bei der ich einige Carbon Teile (Bellypan, Wings hinten, Tankverkleidung, Kettenschutz) verbaut habe, bekomme ich bei der MFK damit Probleme oder sollte das so in Ordnung sein ohne CH-Gutachten.
Desweitern wollte ich meine Spiegel entfernen und Lenkerspiegel verbauen, dabei dachte ich mir die Blinker auf die oberen Lichter der R6 zu programmieren, damit die LED (Augen) als Blinker dienen.
Wie schauts damit aus?
Hallo Patrik
Vielen Dank für Deine Anfrage. Das sollte absolut kein Problem sein. LG Michi
Hallo,
Ich habe eine 2007er aprilia rs125, der vorbesitzer hat die front getauscht auf eine 2005er (licht, maske, seitenverkleidung) passt alles funktioniert perfekt und habe auch keine probleme mit der polizei bekommen. Soweit ich weiss ist es aus ABS plastik, muss man sowas eintragen oder geht das unter dem augenmassen vom prüfexperten?
Lg patrik
Sali Andrin
Ja, Kunststofftanks sind in der Regel kein Problem. Lediglich solche aus GFK müssen ein Splittergutachten aufweisen. Diese von Acerbis oder IMS sind jedoch nicht aus GFK und sollten gehen. Lg Michi
Hallo. Bin auf der suche nach einem neuen tabk für meine drz 400 sm 2005. Sind plastiktanks in der schweiz legal? Zb ein acerbis tank oder ein ims tank? Ich finde dazu keine informationen im internet.
LG
Sali Randy
Kein 0815 Fall. Hier lohnt sich vorher die Abklärung beim zuständigen Amt, da sonst viel Geld vergebens ausgegeben wird, wenn das nicht klappt.
Grundsätzlich muss das Bike den Bestimmungen in der Schweiz entsprechen und bewiesen werden, dass alle Normen erfüllt sind (Abgas, Geräusch, etc.). LG michi
Hallo Yaron
Hier muss der Winkel des Nummernschildes stimmen, sowie der Abstand der Blinker -> 18cm. Natürlich muss das Nummernschild beleuchtet sein und die Blinker geprüft. LG Michi
Guten Abend
Ich habe mir vor 1 Monat eine Yamaha yzf- R 125 mit dem Jahrgang 2021 zugelegt.
Nun möchte ich an dem Bike gerne ein kürzeres Heck (Kennzeichenhalterung), sowie kleinere Blinker anbringen.
Was muss ich da beachten? Grösse der Blinker, länge des Hecks, Winkel des Nummernschildes etc.
Freundliche Grüsse
Ich bin öfters mal in den USA und hab mir dort mal bei meinem Custombike Freund eine Custom Knucklehead gebaut.
Wenn ich so ein Bike in die Schweiz nehmen möchte, also verschiffen, muss es bereits auf meinen Namen eingelöst sein? (wäre möglich) oder nicht und ich bezahle Zoll & Mwst?
Ich habe gehört dass ich es als import zulassen darf, es aber dann nicht verändern darf, also im "original" zustand lassen muss. Das Bike hat einen Starrahmen (mit us papieren), einen RevTech Motor, licht und bremsen hinten und vorn, keine blinker.
Was kommt auf mich zu?
Randy
Ich würde gerne bei einer Honda CMX500 Rebel, teile von K-Speed japan verbauen.
Vorallem so eine Motorabdeckung. Auf der offiziellen Seite von K-Speed, heisst diese: K-SPEED-RB0084-500 UNTER DER MOTORHAUBE
Darf man diese ohne weiteres verbauen oder benötigt man für sowas ebenfalls ein Gutachten? (Ich bezweifle das aus Japan, irgendein Gutachten für die Schweiz mitkommt)
Hi Tobia
Ja, für GFK Teile benötigt es grundsätzlich ein Gutachten (DTC oder Fakt). Lg Michi
Müssen GFK Fender (hinten und vorne) eingetragen werden?
Benötigt es ein DTC oder FAKT dafür?
2023 Harley mit original Stahlfender.
Vielen Dank im Voraus
Sali Mattia
Ja schon, dann muss einfach die Leistung und der Typenschein im CH gutachten mit den Daten in Deinem Ausweis übereinstimmen. Lg Michi
Hallo zusammen
Ich habe eine Husqvarna 701 und möchte gerne eine Arrow Komplettanlage montieren (mit CH-Beiblatt). Jedoch ist mein Motorrad auf 35KW gedrosselt.
Ist diese dann trotzdem legal?
Gruss
Mattia
Sali Raphael
Für die Kupplungspumpe benötigst Du nichts, diese muss nicht geprüft sein oder eingetragen werden. Lg Michi
Hallo Frage ich mochte an meiner Ktm Bremspumpe ersetzen durch ein radialpumpe Frage muss Mann die Kupplungs pumpe ABE number haben es ist ja Nicht Bremspumpe?
Sali Pius
Nein, ein Nummernrahmen ist nicht obligatorisch. Sicher hilfreich wenn ein Kantenschutz dran ist, auch Deinen Beinen zuliebe ;-)
Lg Michi
Sali Basti
Ja, so eine Halterung für das Kennzeichen wie bei der DR350 kannst Du Problemlos entfernen. Lg Michi
Sali Ray
So wie Du es beschreibst sollte dies Kein Problem sein mit der MFK. Lg Michi
Sali Besmir
Nein, wenn vorher keine Verkleidung dran war, muss kein Geräuschtest gemacht werden. LG Michi
Hallo
Ich habe einen seitlichen Nummernschildhalter. Muss das Nummernschild in einem Rahmen sein? Kantenschutz?
Der Halter hat eine Blechplatte, genauso groß wie das Nummernschild. Einfach ohne Bord
Gruß
Pius
Sali,
An meiner Suzuki DR350 ist ein angeschraubter Heckrahmen, der quasi nur das Kennzeichen hält. Im Rahmen von einem geplanten Heckumbau (andere Verkleidung plus Rücklicht). Kann ich den einfach entfernen oder muss ich das bei der MFK vorführen?
Sali zämmä,
ich habe an meiner Interceptor 650 einen Gepäckträger von Hitchcock (weil es keinen gibt vom Hersteller) und die Seitentaschenhalterung von Enfield (original). Auch die beiden Plastikverlängerungen an den Schutzblechen sind nicht montiert. Komme ich so problemlos durch die MFK?
Danke
ist ein Soundtest erforderlich, wenn ein Verkleidungskit an einem Motorrad wie der XSR900 installiert wird. Das Hoobue-Verkleidungskit sieht toll aus, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich zusätzlich zu den 1500 CHF, die das Kit kostet, noch 500 CHF bezahlen möchte.
Hallo, ja das ist kein Problem!
Lg Michi
Hallo
Dürfen Autowerkstätte auch so ein Heckumbau machen?
Geht auch darum ob eine Autowerkstatt DTC unterschreiben darf oder nicht?
Gruss
Sali Marcus
Wenn es geschraubt ist, ist die Chance gross, dass dies möglich ist. Hier lohnt es sich, bei Yamaha nachzufragen, ob dies ein tragendes Teil ist.
Lg Michi
Hallo,
ist es legal wenn ich den hinten Teil am Rahmen einer XSR700(der verschraubt ist) demontiere. Da der "Bügel" nur geschraubt ist, kann man ihn leicht entfernen und es gibt Umbau Kits die darauf ausgelegt sind. Ist das also erlaubt oder brauch ich sowas wie eine Freigabe von Yamaha dafür?
Vielen Dank für die Antwort
Gruss
Marcus
Sali Jan, wenn Du Original eine Axiale Pumpe hast, dann benötigst Du entweder vom Hersteller eine Freigabe für den Radialen Bremszylinder oder ein DTC / Fakt Gutachten. Bei der Bremsscheibe ist es dasselbe. Lg Michi
Sali Sandro, Wenn die Verkleidung aus ABS Kunstoff ist, benötigst Du nichts. allenfalls musst die Katen mit Kantenschutz abdecken, wenn diese zu "scharf" sind. Lg Michi
Sali Max
Beim Windschild wollen die zum Teile eine Genehmigung sehen, die Flügel musst Du nur prüfen wenn die aus Carbon oder GFK sind, und der Quickshifter muss nicht eingetragen werden. Lg Michi
Sali Amire
Ja klar, bist dann einfach ilegal unterwegs, wenn dieser nicht geprüft ist. Lg Michi
Hallo Zusammen
Ich möchte bei meiner Husqvarna Vitpilen 401 Jg. '19 den Bremszylinder von Axial auf einen Radial umbauen. Dazu die starr Bremsscheibe auf eine schwimmende mit gleichen Dimensionen abändern. Wie ist hier am besten vorzugehen, wenn es keine Radialzylinder mit Eignungserklärung für dieses Model gibt?
Vielen Dank und Gruss
Jan
Guten Tag
Dar man Windschild ohne E Nummer montieren. Es ist genau gleich wie Original, nur schwarze Farbe.
Lg Alex
Hallo, ich habe mir für meine Harley Davidson Sportster XL1200X vom 2020 eine grosse Lampenmaske bestellt. Diese beinhaltet auch ein Windschild in schwarz. Leider habe ich festgestellt, dass die Maske kein ABE hat. Ist es trotzdem möglich diese legal auf der Strasse zu fahren? Material ist aus ABS. Was würde hier eine Einzelabnahme kosten beim DTC?
Danke im Voraus für die Antwort
Sali
Hätte eine Frage bezüglich zu r7
Tausch von Windschild ( Dunkel ) / seitlich hinzufügen von Art Flügel ( Wie bei der panegale) / müsste der Quick Schifter eingetragen werden ?
müsste das eingetragen werden?
Hallo, Ich habe ein Yamaha Virago 250 und möchte ein lauteren Auspuff montieren. Doch leider finde ich keinen mit Gutachten. Gibt es auch andere Möglichkeiten einen Auspuff zu kaufen auch wenn man keinen Gutachten bekommt. Lg
Sali Armin
Nein, jegliche Beleuchtungen ausser die "normalen" sind nicht gestattet.
LG Michi
Sali Dennis
Nein, einen Umbau auf Kette musst Du nicht eintragen lassen.
Lg Michi
Hallo Pati
Am besten Du rufst uns kurz an, damit wir das kurz besprechen können. Das ist viel einfacher und für Euch hilfreicher ;-)
062 723 85 85
Lg Michi
Hallo
Meine Tochter möchte ein gebrauchtes Motorrad kaufen. Zugelassen ist es im Jahr 2021. Leider aber hat dieses Motorrad ein verkürztes Heck. Ist dies zugelassen? Auf welche Papiere muss sie beim Kauf achten? Wird das bei der nächsten Fahrzeugprüfung ein Problem sein?
Bin für jede Auskunft dankbar
hallo ich würde gerne meine 1997 xl1200 sportster auf kette umbauen. kann ich das eingetragen bekommen? ich habe nichts gescheites gefunden im internet für die schweiz.
Hallo, ich möchte eine Kupplungsbremse kaufen, habe vom Verkäufer eine ABE. Brauche ich zusätzlich eine CH-Eignungserklärung oder reicht die ABE? Leider bin ich etwas verwirrt, da im Internet unterschiedliche Aussagen gemacht werden.
Freundliche Grüsse
Hallo zusammen,
ich finde ein Wirbelglas an meiner Night Rod interessant. Normalerweise ist dann auch eine kleine LED verbaut, die das Wasser rot leuchten lässt. Ist das für die Schweiz zulässig. Ich werde aus der ASA nicht ganz schlau, worunter das fällt.
Danke für eine Antwort im Voraus.
Sali Franz
Ja eine Lenkererhöhung muss bei der MFK eingetragen werden.
Lg Michi
Habe eine Frage muss ich eine Lenkererhöhung BMW 1300 Gs (Riser )
bei der MFK Eintragen Danke und Gruss
Hey
Ich will mir für meine Yamaha MT-07 (2020) eine LED Birne kaufen. Ich würde mir die Philips Ultinon Pro6000 H4 (https://www.louis-moto.ch/de/ultinon-pro6000-h4-led-18w-10056528?filter_bike_id=3659&filter_article_number=10056528). Diese haben eine ABE und sind laut meiner Recherchen auf das Motorrad zugelassen. Wie sieht das in der Schweiz aus. Kann ich mir diese kaufen und welche Dokumente muss ich mitführen, falls ich eine Kontrolle komme?
LG Levin
Sali Marko
Wenn diese aus "normalem" Kunststoff sind und nicht GFK oder Carbon sind musst Du diese Winglets nicht eintragen.
Lg Michi
Sali Kurt
Nein, Seitenkoffer müssen nicht eingetragen werden.
Lg Michi