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  • Kawasaki GPZ 900 Heckumbau  Unbedenklichkeitserklärung

Kawasaki GPZ 900 Heckumbau Unbedenklichkeitserklärung

Artikel-Nummer: GUT-33-HeckbestätigungGPZ
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Kawasaki GPZ 900 Heckumbau Unbedenklichkeitserklärung

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Kawasaki GPZ 900 Heckumbau Unbedenklichkeitserklärung

 

Unbedenklichkeitserklärung von Kawasaki, dass es sich beim Heck um ein angeschraubtes Rahmenteil handelt welches keine tragende Funktion besitzt. Eine Abänderung auf 1-Plätzer hat somit keine Auswirkungen auf die Fahreigenschaften und ist somit unbedenklich.

Passend für: Alle Kawasaki GPZ 900 Modelle mit geschraubtem Heckrahmen

 

Bemerkung: Dies ist eine Bestätigung und kein Gutachten, eine Eintragung des neuen Heckrahmens kann damit nicht garantiert werden. Es bestätigt auch in keiner weise die Tragfähigkeit des Heckrahmens. Die meisten MFK verlangen für solch einen Heckumbau primär einen DTC Gutachten. Am besten vorgängig mit eurem MFK Experten absprechen und sagen dass ihr ein solche Bestätigung von Yamaha ( Hersteller selbst) beilegen könnt, offt macht diese Bestätigung den Unterschied ob der Heckrahmen/Heckumbau eingetragen/abgenommen wird oder nicht. MOTPARTS übernimmt dafür keine Haftung.

 

 

 

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